Preise

„Stil ist der reine Ausdruck des Notwendigen.“
Friedrich Schiller

Korrigieren, überarbeiten von Dokumenten, neu schreiben / texten nach Briefing oder Vorlage
120.00 CHF pro Stunde

Express-Zuschlag (Ablieferung innerhalb von 24 Stunden), Wochenend- und Feiertagszuschlag + 50%
180.00 CHF pro Stunde

Studierende und Arbeitssuchende (gegen Nachweis)
100.00 CHF pro Stunde

Spesen
Übernachtungs- und Fahrspesen werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt; pro km werden 0.70 verrechnet.

AGB

1.      Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Mit der Bestellung der Leistung oder der Zustellung der zu bearbeitenden Unterlagen ist der Auftrag erteilt. Jede Auftragserteilung wird per E-Mail bestätigt.

2.      Ablieferung Leistung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zustellung der durch die Beauftragte erstellten oder bearbeiteten Dokumente per E-Mail.

3.      Preise / Verrechnung / Zahlungskonditionen
Es gelten die jeweils gültigen Stundentarife gemäss Preisliste. Alle Preise verstehen sich exkl. MWSt, diese ist zusätzlich geschuldet. Die Verrechnung erfolgt pro Auftrag oder mindestens monatlich. Die Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.

4.      Haftung
Die Beauftragte sichert der Auftraggeberin/dem Auftraggeber eine fachgerechte, sorgfältige und getreue Auftragserfüllung zu. Dies umfasst auch die Beachtung der Datenschutzgesetzgebung. Weitergehende Haftungsansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers sind ausgeschlossen; vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen. Die Beauftragte übernimmt keine Haftung für die Verwendung der durch sie bearbeiteten oder erstellten Dokumente; für die Publikation dieser Dokumente trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung, namentlich für die Erteilung des „Gut zum Druck“ und die Einhaltung von Schutzrechten Dritter.

5.      Geheimhaltung
Die Beauftragte sichert der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu, die von ihr/ihm an sie zugestellten Unterlagen und Dokumente oder die im Zusammenhang mit dem Auftrag erteilten Informationen geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn: (a) die Beauftragte aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung verpflichtet ist, (b) sie sich durch Schweigen selbst strafbar macht, (c) die Information ohne ihr Zutun publik wird oder (d) bereits vorher öffentlich bekannt war.

6.     Referenzliste
Die Beauftragte ist berechtigt, die Auftraggeberin/den Auftraggeber auf ihrer Referenzliste aufzuführen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann dies verbieten oder verlangen, dass sie/er von der Referenzliste gestrichen wird.

7.      Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz